Der Gesetzgeber sagt, dass man Pfefferspray nur zur Tierabwehr einsetzen darf! Aber in einer Notsituation wird da wohl keiner gegen dich klagen, aber die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, es reicht nicht, wenn du dich einfach nur bedroht fühlst, eine Bedrohung muss auch vorliegen.